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Kinderschutzkonzept

Jedes Kind hat das Recht, ohne jeglicher Gewalt aufzuwachsen. 


Kinderschutzkonzepte in Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen helfen dabei, einen sicheren Ort für Kinder zu schaffen, um diese vor Gewalt zu schützen. Hierbei kann es sich z.B.: um körperliche Misshandlungen, Vernachlässigungen, sexuelle Übergriffe oder psychische Gewalt handeln. 


Mit der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes erarbeitet jede Einrichtung, einen standortspezifischen Leitfaden für den professionellen Umgang mit möglichen Risikofaktoren, setzt präventive Maßnahmen und erstellt Handlungsanleitungen im Verdachtsfall, von denen Kinder und Mitarbeitende profitieren. Verbindliche Standards zum Schutz von Kindern werden somit entwickelt. 

 

Im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (§ 17) wurde in Tirol jede Einrichtung verpflichtet, bis 31.08.2024 ein Kinderschutzkonzept zu erstellen.